Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-verwertungsgesellschaften-missbrauchen-ihre-marktbeherrschende-stellung-wenn-sie-ueberhoehte-geraete-und-leermedienabgaben-verlangen/“, in: KVlegal Online.de vom 28.04.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-verwertungsgesellschaften-missbrauchen-ihre-marktbeherrschende-stellung-wenn-sie-ueberhoehte-geraete-und-leermedienabgaben-verlangen/ (abgerufen am 29.04.2014).
Der EuGH hat mit Urteil vom 27.02.2014 in der Rs. C-351/12, OSA – Ochranný svaz autorský pro práva k dílům hudebním o.s. ./. Léčebné lázně Mariánské lázně a.s. entschieden, dass die nationalen Verwertungsgesellschaft keine erheblich höheren Pauschalabgaben für Geräte und Leermedien verlangen darf, als sie in den übrigen Mitgliedstaaten üblich sind. Es stellt vielmehr ein Anzeichen für den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung einer Verwertungsgesellschaft dar, wenn sie in ihrem Territorium “für die von ihr erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die nach einem auf einheitlicher Grundlage vorgenommenen Vergleich erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewandten Tarife, oder wenn sie überhöhte Preise ohne vernünftigen Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung verlangt.” Dies stelle ggf. einen Verstoß gegen Art. 102 AEUV dar, vgl. EuGH, a.a.O., Rz. 85 ff.: