Schreiben der ZPÜ zu „gerichtlich festgesetztem Gesamtvertrag“ für PCs 2008 bis 2010

Dr. Urs Verweyen: „https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/schreiben-der-zpue-zu-gerichtlich-festgesetztem-gesamtvertrag-fuer-pcs-2008-bis-2010/“, in: KVlegal Online.de vom 12.05.2017, unter: https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/schreiben-der-zpue-zu-gerichtlich-festgesetztem-gesamtvertrag-fuer-pcs-2008-bis-2010/ (abgerufen am 12.05.2017).

Die ZPÜ fordert zur Zeit eine Vielzahl von PC-Herstellern und Importeuren zum Beitritt zu dem Gesamtvertrag für PCs im Zeitraum von 01.01.2008 bis 31.12.2010 auf. Dieser Gesamtvertrag sei mit dem Urteil des BGH vom 16.3.2017 (Az. I ZR 36/15 – Gesamtvertrag PCs) rechtskräftig geworden. Gefordert werden 12,43 EUR (mit eingebautem Brenner) bzw. 10,55 EUR je PC (ohne eingebautem Brenner) sowie 5,08 EUR bzw. 3,20 EUR bei Veräußerung entsprechender Geräte bei direkter Veräußerung an „gewerbliche Endabnehmer (jeweils netto und bereist einschl. 20% Gesamtvertragsnachlass).

Es ist davon auszugehen, dass die ZPÜ nunmehr alle Vorgänge betreffend PCs 2008 bis 2010 wieder aufnimmt und ggf. ihre Forderungen ggf. einklagt. Dazu hat sie sich in Vergangenheit auch über abgeschlossene Verjährungsverlängerungsvereinbarungen (VVV) hinweggesetzt und teilweise auch – trotz ursprünglichen Abschlusses einer VVV – den doppelten Vergütungssatz wegen angeblich verspäteter Auskunftserteilung gefordert

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