Der ZITCO e.V. hat heute der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst mitgeteilt, für die Jahre 2011 ff. keinen Gesamtvertrag über „PC“ abzuschließen. ZITCO e.V. hatte gemeinsam mit anderen Branchenverbänden, u.a. dem BITKOM, mit der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften seit 2008 über einen entsprechenden Gesamtvertrag verhandelt. Dabei konnten jedoch keine Regelungen gefunden werden, die die gesetzlichen Vorgaben der §§ 54 ff. UrhG und die Vorgaben der Rechtsprechung ausreichend berücksichtigen (vgl. u.a. http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-bestatig-abgabefreiheit-geschaftlich-genutzter-gerate/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/846/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/schiedsstelle-keine-pc-abgabe-fur-gewerblich-genutzte-gerate/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/gutachten-prof-dr-eike-ullmann-zu-padawan-urteil-des-eugh-und-gerateabgaben/).
Neben diesen grundsätzlichen Bedenken gegen Abgaben auf PC hält der ZITCO e.V. insb. die von ZPÜ und Verwertungsgesellschaften geforderten Abgabebeträge i.H.v. 10,55 EUR für Verbraucher-PC; 3,20 EUR für Business-PC und 8,50 EUR für „kleine“ PC (jew. einschl. 20% sog. Gesamtvertragsnachlass und zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%) für deutlich überhöht und unangemessen.
Durch diese zusätzlichen Belastungen der hiesigen mittelständischen PC-/ Hardware-Hersteller und Importeure über die gesamte IT-Verwertungskette (Scanner – PC – Drucker; USB-Sticks und Speichermedien; etc.) kommt es zu erheblichen, existenzbedrohenden Wettbewerbsnachteilen ggü. Anbietern im benachbarten Ausland und ggü. den international agierenden Großkonzernen, sowie zu einer massiven Gefährdung von Produktions-Arbeitsplätzen im Inland.
Es ist zu erwarten, dass ZPÜ und Verwertungsgesellschaften nunmehr kurzfristig einen entsprechenden Tarif aufstellen und veröffentlichen werden, und zwar über Abgabenbeträge i.H.v. 13,1875EUR für Verbraucher-PC; 4,00 EUR für Business-PC und 10,625 EUR für „kleine“ PC (zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%). ZPÜ und Verwertungsgesellschaften werden sodann erneut versuchen, diese Forderungen in einer Vielzahl von Einzelverfahren gegen solche Unternehmen durchzusetzen, die keinem Gesamtertrag beitreten, ggf. auf dem Gerichtsweg. Derartige Tarife stellen nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften dar und sind gerichtlich voll überprüfbar, vgl. http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/).
Der ZITCO e.V. unterstützt für seine Mitglieder Muster-Gerichtsprozesse betreffend die PC-Abgaben sowohl nach „altem“ Recht (Jahre 2002 – 2007), als auch nach „neuem“ Recht (2008 bis heute).
Rechtliche Fragen im Einzelfall richten Sie bitte an RA Dr. Verweyen, KVLEGAL, verweyen@verweyen.legal