OLG München: Tarife der ZPÜ nur unverbindliche Forderung, voll der gerichtlichen Kontrolle unterworfen

Dr. Urs Verweyen: „OLG München: Tarife der ZPÜ nur unverbindliche Forderung, voll der gerichtlichen Kontrolle unterworfen“, in: KVlegal Online.de vom 02.01.2012, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/ (abgerufen am 23.01.2014).

Bereits mit Urteil vom 29.4.2010 hatte das OLG München in dem Verfügungsverfahren Az. 6 WG 6/10 – ZItCo e.V. ./. ZPÜ, festgestellt, dass die von ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften einseitig aufgestellten Tarife zu Geräteabgabennach §§ 54 ff. UrhG den betroffenen Unternehmen gegenüber keine verbindliche Wirkung entfalten:

“Einen betragsmäßig durchsetzbaren Anspruch auf Urheberrechtsabgaben gegen die vom Antragssteller [dem ZItCo e.V.] vertretenen Hersteller kann den Antragsgegnerinnen [ZPÜ und VG Wort] nur

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Veröffentlicht unter Presse

OLG München: Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

Dr. Urs Verweyen: „Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig“, in: KVlegal Online.de vom 21.10.2013, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-ausschuttungspraxis-der-vg-wort-rechtswidrig/ (abgerufen am 23.05.2013).

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 2492/12, das Urteil des LG München vom 24.5.2012, Az. 7 O 28640/11, weitgehend bestätigt und entschieden, dass die langjährige Praxis VG Wort bei der Verteilung ihrer Einnahmen u.a. aus den Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG rechtswidrig ist. Wie andere Verwertungsgesellschaften auch teilt die VG Wort ihre Einnahmen pauschal zwischen Autoren und Verlagen auf und zweigt damit seit langen Jahren je nach Verteilungsplan ca. 50 – 70% der Gelder, die nach den Vorgaben des Urheberrechts allein den Autoren zustehen, teilweise an die Verlage ab. Dies verstößt nach Ansicht der Gerichte gegen das Willkürverbot nach § 7 UrhWahrnG (aus der “Erläuterung” des OLG München zum Urteils; die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor):

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Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt

Christian Fenselau: „Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt“, in: T-Online.de vom 22.02.2010, unter: http://computer.t-online.de/urheberrecht-olg-muenchen-untersagt-urheberrechtsabgabe-fuer-computer/id_21828162/index (abgerufen am 28.05.2013).

Wie der T-Online-Nachrichtendienst am 22.02.2010 berichtet, ist die umstrittene Urheberrechtsabgabe für Computer vorerst vom Tisch. Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte mit einer einstweiligen Verfügung der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ), für Computer eine Gebühr zu erheben. Nach Ansicht des Gerichtes gibt es keine verbindlichen Untersuchungen über die tatsächliche Verwendung von PC’s für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Bevor Abgaben erhoben werden könnten, forderte das Gericht eine empirische Untersuchung.

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Florian Müssig: „Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter“, in: heise online vom 20.02.2010, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Urheberrechtsabgaben-auf-PCs-geht-weiter-936217.html (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen.“

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Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 22.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41526115/urheberrechtspauschale-unzufriedene-hersteller-organisieren-sich/ (abgerufen am 28.05.2013).

Acht deutsche PC-Hersteller haben sich jetzt im ZITCO zusammengeschlossen
Heute haben in Berlin acht PC-Hersteller den Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) gegründet. Ziel ist es, eine Anlaufstelle für die nicht in dem im Dezember gegründeten Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Unternehmen zu bilden und deren Interessen gegenüber der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zu vertreten.

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Die Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über Abgaben auf PCs

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 13.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41525646/die-hintergruende-zur-aktuellen-vereinbarung-ueber-abgaben-auf-pcs/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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