Kammergericht Berlin: GEMA-Ausschüttungen an Musikverlage rechtswidrig (KG Berlin, Urteil vom 14. November 2016, Az. 24 U 96/14)

Dr. Urs Verweyen: „https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/kammergericht-berlin-gema-darf-nicht-musikverlage-ausschuetten/“, in: KVlegal Online.de vom 14.11.2016, unter: https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/kammergericht-berlin-gema-darf-nicht-musikverlage-ausschuetten/ (abgerufen am 16.11.2016).

Wie der offiziellen Pressemeldung des Kammergerichts und ersten Nachrichtenmeldungen (hier, hier und hier) zu entnehmen ist, hat das Kammergericht Berlin in einem von der Piratenpartei unterstützen Verfahren heute entschieden, dass die GEMA die von ihr vereinnahmten Gelder, u.a. aus der Geräte- und Speichermedienvergütung, nicht an die (heute weitgehend funktionslosen) Musikverlage ausschütten darf, sondern vollständig an die von ihr treuhänderisch vertretenen Musiker (Komponisten und Textdichter) ausschütten muss. Das Kammergericht folgt damit augenscheinlich der „Verlegeranteil“-Entscheidung des BGH zur rechtswidrigen Ausschüttungspraxis der VG Wort sowie den „Luksan“- und „Reprobel“-Entscheidungen des EuGH (s. auch hier; die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor).

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Florian Müssig: „Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter“, in: heise online vom 20.02.2010, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Urheberrechtsabgaben-auf-PCs-geht-weiter-936217.html (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen.“

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Was ist der ZItCo

Der ZItCo vertritt die gemeinsamen unternehmerischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Zum Zweck des ZItCo gehört insbesondere die Ausarbeitung und Ermittlung, die Verhandlung und gegebenenfalls die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und für die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer Geräteabgaben, zum Beispiel auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Der Verband ist beauftragt und ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit der ZPÜ und zuständigen Verwertungsgesellschaften aufzunehmen. Der Verband ist darüber hinaus berechtigt, wirtschaftliche Unternehmen entgeltlich im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu unterstützen.

Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 22.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41526115/urheberrechtspauschale-unzufriedene-hersteller-organisieren-sich/ (abgerufen am 28.05.2013).

Acht deutsche PC-Hersteller haben sich jetzt im ZITCO zusammengeschlossen
Heute haben in Berlin acht PC-Hersteller den Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) gegründet. Ziel ist es, eine Anlaufstelle für die nicht in dem im Dezember gegründeten Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Unternehmen zu bilden und deren Interessen gegenüber der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zu vertreten.

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Die Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über Abgaben auf PCs

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 13.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41525646/die-hintergruende-zur-aktuellen-vereinbarung-ueber-abgaben-auf-pcs/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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