Keine Privatkopie-Abgabe auf Cloud-Speicher (EuGH, Urteil vom 24. März 2022, Rs. C-433/20 – Austro-Mechana ./. Strato AG)

Dr. Urs Verweyen: „https://verweyen.legal/alle/verwertungsgesellschaften-collecting-societies-gema-vg-wort-vg-bild-kunst/keine-privatkopie-abgane-auf-cloud-speicher-eugh-urteil-vom-24-maerz-2022-rs-c-433-20-austro-mechana-strato-ag/“, in: verweyen.legal vom 24.03.2022, unter: https://verweyen.legal/alle/verwertungsgesellschaften-collecting-societies-gema-vg-wort-vg-bild-kunst/keine-privatkopie-abgane-auf-cloud-speicher-eugh-urteil-vom-24-maerz-2022-rs-c-433-20-austro-mechana-strato-ag/ (abgerufen am 28.03.2022).

Der europäische Gerichtshof EuGH hat mit heutigem Urteil vom 24. März 2022 in der Rechtssache C-433/20 – Austro-Mechana ./. Strato AG entschieden, dass Anbieter von Cloud-Speichern nicht verpflichte werden müssen, eine Privatkopieabgabe an die Verwertungsgesellschaften zu bezahlen. Dabei betont der EuGH, dass eine Geräte- und Speichermedienabgabe nicht über den Schaden hinausgehen darf, der den Urhebern durch die Privatkopie entsteht; eine Überkompensation dieses Nachteils ist also unzulässig

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SICHERHEITSLEISTUNG NACH § 107 VGG für PC, keine Vergütung für ‚Business-PC‘ (SCHIEDSSTELLE URHR, BESCHLUSS V. 30. Januar 2018, Az. Sch-Urh 146/162, NRK)

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/sicherheitsleistung-nach-§-107-vgg-fuer-pc-keine-verguetung-fuer-business-pc-schiedsstelle-urhr-beschluss-v-30-januar-2018-az-sch-urh-146-162-nrk/“, in: KVlegal Online.de vom 12.02.2018, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/sicherheitsleistung-nach-§-107-vgg-fuer-pc-keine-verguetung-fuer-business-pc-schiedsstelle-urhr-beschluss-v-30-januar-2018-az-sch-urh-146-162-nrk/ (abgerufen am 21.02.2018).

Mit Beschluss v. 30. Januar 2018 (Az. Sch-Urh 146/162, nrk) hat die Schiedsstelle UrhR am DPMA nunmehr auch in einem Verfahren betreffend Personal Computer (PC) eine Sicherheitsleistung nach dem neuen § 107 VGG gegen einen IT-Hersteller festgelegt (wie schon zuvor in einem Verfahren betreffend Tablets).

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BGH: Importeur ist der Importeur (und nicht derjenige, den sich die ZPÜ aus Bequemlichkeit raussucht) (BGH, B.v. 7.1.2016, Az. I ZR 155/14)

Dr. Urs Verweyen: „https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/bgh-importeur-ist-der-importeur-und-nicht-derjenige-den-sich-die-zpue-aus-bequemlichkeit-raussucht-bgh-b-v-7-1-2016-az-i-zr-15514/“, in: KVlegal Online.de vom 27.04.2016, unter: https://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/bgh-importeur-ist-der-importeur-und-nicht-derjenige-den-sich-die-zpue-aus-bequemlichkeit-raussucht-bgh-b-v-7-1-2016-az-i-zr-15514/ (abgerufen am 28.04.2016).

Mit Beschluss vom 7. Januar 2016 (Az. I ZR 155/14) hat der BGH eine Beschwerde der ZPÜ gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des 6. Zivilsenats des OLG Münchens zurückgewiesen und sich in dem Zurückweisungsbeschluss dazu geäußert, wer „Einführer“ abgabepflichtiger Speichergeräte und -medien i.S.v. § 54 Abs. 2 Satz 2 UrhG a.F. (= § 54b Abs. 2 Satz 2 UrhG n.F.) ist; nach Ansicht des BGH ist allein maßgeblich, ob der Bezugsvertrag vor oder nach der Geräte nach Deutschland abgeschlossen wurde:

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UK-Copyright: Privatkopien ohne Vergütungspauschale zulässig

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/uk-copyright-privatkopie-ohne-verguetungspauschale-zulaessig/“, in: KVlegal Online.de vom 31.07.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/uk-copyright-privatkopie-ohne-verguetungspauschale-zulaessig/ (abgerufen am 01.08.2014).

Großbritannien hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 eine Copyright-Ausnahme eingeführt, wonach Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten Gebrauch für jedermann zulässig sind (Privatkopie-Freiheit). Nach Auffassung der britischen Regierung entsteht den Urhebern und Rechtinhabern dadurch kein wirtschaftlicher Nachteil, der durch eine Vergütungspauschale ausgeglichen werden müsste. Vielmehr habe die Kulturwirtschaft die Tatsache, dass schon immer Privatkopien gezogen werden, in ihre Preise für Kulturgüter und urheberrechtliche geschützte Leistungen eingepreist. Eine Geräteabgabe oder etwas Vergleichbares ist daher nicht vorgesehen.

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EUGH: Keine Geräteabgabe für illegale Raubkopien — §§ 54 ff. UrhG europarechtswidrig?

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-keine-geraeteabgabe-fuer-illegale-raubkopien-%C2%A7%C2%A7-54-ff-urhg-europarechtswidrig/“, in: KVlegal Online.de vom 28.04.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-keine-geraeteabgabe-fuer-illegale-raubkopien-%C2%A7%C2%A7-54-ff-urhg-europarechtswidrig/ (abgerufen am 29.04.2014).

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in der Rs. C-435/12, ACI Adam BV u. a. gegen Stichting de Thuiskopie u.a. mit Urteil vom 10. April 2014 entschieden, dass sog. Copyright-Richtlinie, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG nur private Vervielfältigungen von legalen Vorlagen vereinbar sind und als sog. “Privatkopien” kraft Gesetz legalisiert werden können. Nur für solche legalen Vervielfältigungen darf von den jew. Verwertungsgesellschaften ein pauschaler Ausgleich (Geräte- und Leermedienabgaben) verlangt werden; hingegen dürfen ZPÜ und  Verwertungsgesellschaften von den Herstellern und Importeuren entsprechender Geräte (z.B. PCs; Tablets; Mobiltelefone/Smartphones; CD-/DVD-Brenner; MP3- und Videoplayer; CD-/DVD-Rekorder; USB-Sticks; Speicherkarten; Blu Ray-, DVD- CD-Rohlinge; etc.) keine Pauschalvergütung zum Ausgleich rechtswidriger Vervielfältigungen (“Raubkopien”) verlangen, vgl. EuGH, a.a.O., Rz. 28 ff.:

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OLG München: Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

Dr. Urs Verweyen: „Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig“, in: KVlegal Online.de vom 21.10.2013, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-ausschuttungspraxis-der-vg-wort-rechtswidrig/ (abgerufen am 23.05.2013).

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 2492/12, das Urteil des LG München vom 24.5.2012, Az. 7 O 28640/11, weitgehend bestätigt und entschieden, dass die langjährige Praxis VG Wort bei der Verteilung ihrer Einnahmen u.a. aus den Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG rechtswidrig ist. Wie andere Verwertungsgesellschaften auch teilt die VG Wort ihre Einnahmen pauschal zwischen Autoren und Verlagen auf und zweigt damit seit langen Jahren je nach Verteilungsplan ca. 50 – 70% der Gelder, die nach den Vorgaben des Urheberrechts allein den Autoren zustehen, teilweise an die Verlage ab. Dies verstößt nach Ansicht der Gerichte gegen das Willkürverbot nach § 7 UrhWahrnG (aus der “Erläuterung” des OLG München zum Urteils; die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor):

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Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt

Christian Fenselau: „Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt“, in: T-Online.de vom 22.02.2010, unter: http://computer.t-online.de/urheberrecht-olg-muenchen-untersagt-urheberrechtsabgabe-fuer-computer/id_21828162/index (abgerufen am 28.05.2013).

Wie der T-Online-Nachrichtendienst am 22.02.2010 berichtet, ist die umstrittene Urheberrechtsabgabe für Computer vorerst vom Tisch. Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte mit einer einstweiligen Verfügung der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ), für Computer eine Gebühr zu erheben. Nach Ansicht des Gerichtes gibt es keine verbindlichen Untersuchungen über die tatsächliche Verwendung von PC’s für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Bevor Abgaben erhoben werden könnten, forderte das Gericht eine empirische Untersuchung.

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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