SICHERHEITSLEISTUNG NACH § 107 VGG für PC, keine Vergütung für ‚Business-PC‘ (SCHIEDSSTELLE URHR, BESCHLUSS V. 30. Januar 2018, Az. Sch-Urh 146/162, NRK)

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/sicherheitsleistung-nach-§-107-vgg-fuer-pc-keine-verguetung-fuer-business-pc-schiedsstelle-urhr-beschluss-v-30-januar-2018-az-sch-urh-146-162-nrk/“, in: KVlegal Online.de vom 12.02.2018, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/sicherheitsleistung-nach-§-107-vgg-fuer-pc-keine-verguetung-fuer-business-pc-schiedsstelle-urhr-beschluss-v-30-januar-2018-az-sch-urh-146-162-nrk/ (abgerufen am 21.02.2018).

Mit Beschluss v. 30. Januar 2018 (Az. Sch-Urh 146/162, nrk) hat die Schiedsstelle UrhR am DPMA nunmehr auch in einem Verfahren betreffend Personal Computer (PC) eine Sicherheitsleistung nach dem neuen § 107 VGG gegen einen IT-Hersteller festgelegt (wie schon zuvor in einem Verfahren betreffend Tablets).

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Neue Gesamtverträge und Tarife für Tablets, Mobiltelefone

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/neue-gesamtvertraege-und-tarife-fuer-tablets-mobiltelefone/“, in: KVlegal Online.de vom 02.12.2015, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/neue-gesamtvertraege-und-tarife-fuer-tablets-mobiltelefone/ (abgerufen am 08.12.2015).

Die ZPÜ und Verwertungsgesellschaften haben sich mit dem BITKOM auf neue Gesamtverträge und Tarife für Mobiltelefone und Tablets geeinigt (vgl. schon hier). Die bisherigen Tarife der ZPÜ (36,- EUR für Handys, 15,xx EUR für Tablets) sind damit hinfällig.

Die neuen Gesamtverträge binden nur diejenigen Unternehmen, die diesen Gesamtverträgen beitreten, nicht jedoch Außenseiter. Die Tarife der ZPÜ sind generell unverbindlich und unterliegen voll der gerichtlichen Kontrolle.

Mit einer klärenden, höchstrichterlichen Entscheidung zu Abgabepflicht für Handys und Tablets ist erst in einigen Jahren zu rechnen. Derweil mehren sich die Zweifel an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Abgabensystems in §§ 54 ff. UrhG, §§ 12 ff. UrhWG.

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OLG München: Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

Dr. Urs Verweyen: „Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig“, in: KVlegal Online.de vom 21.10.2013, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-ausschuttungspraxis-der-vg-wort-rechtswidrig/ (abgerufen am 23.05.2013).

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 2492/12, das Urteil des LG München vom 24.5.2012, Az. 7 O 28640/11, weitgehend bestätigt und entschieden, dass die langjährige Praxis VG Wort bei der Verteilung ihrer Einnahmen u.a. aus den Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG rechtswidrig ist. Wie andere Verwertungsgesellschaften auch teilt die VG Wort ihre Einnahmen pauschal zwischen Autoren und Verlagen auf und zweigt damit seit langen Jahren je nach Verteilungsplan ca. 50 – 70% der Gelder, die nach den Vorgaben des Urheberrechts allein den Autoren zustehen, teilweise an die Verlage ab. Dies verstößt nach Ansicht der Gerichte gegen das Willkürverbot nach § 7 UrhWahrnG (aus der “Erläuterung” des OLG München zum Urteils; die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor):

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Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt

Christian Fenselau: „Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt“, in: T-Online.de vom 22.02.2010, unter: http://computer.t-online.de/urheberrecht-olg-muenchen-untersagt-urheberrechtsabgabe-fuer-computer/id_21828162/index (abgerufen am 28.05.2013).

Wie der T-Online-Nachrichtendienst am 22.02.2010 berichtet, ist die umstrittene Urheberrechtsabgabe für Computer vorerst vom Tisch. Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte mit einer einstweiligen Verfügung der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ), für Computer eine Gebühr zu erheben. Nach Ansicht des Gerichtes gibt es keine verbindlichen Untersuchungen über die tatsächliche Verwendung von PC’s für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Bevor Abgaben erhoben werden könnten, forderte das Gericht eine empirische Untersuchung.

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Florian Müssig: „Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter“, in: heise online vom 20.02.2010, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Urheberrechtsabgaben-auf-PCs-geht-weiter-936217.html (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen.“

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Was ist der ZItCo

Der ZItCo vertritt die gemeinsamen unternehmerischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Zum Zweck des ZItCo gehört insbesondere die Ausarbeitung und Ermittlung, die Verhandlung und gegebenenfalls die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und für die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer Geräteabgaben, zum Beispiel auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Der Verband ist beauftragt und ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit der ZPÜ und zuständigen Verwertungsgesellschaften aufzunehmen. Der Verband ist darüber hinaus berechtigt, wirtschaftliche Unternehmen entgeltlich im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu unterstützen.

Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 22.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41526115/urheberrechtspauschale-unzufriedene-hersteller-organisieren-sich/ (abgerufen am 28.05.2013).

Acht deutsche PC-Hersteller haben sich jetzt im ZITCO zusammengeschlossen
Heute haben in Berlin acht PC-Hersteller den Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) gegründet. Ziel ist es, eine Anlaufstelle für die nicht in dem im Dezember gegründeten Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Unternehmen zu bilden und deren Interessen gegenüber der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zu vertreten.

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