Was ist der ZItCo

Der ZItCo vertritt die gemeinsamen unternehmerischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Zum Zweck des ZItCo gehört insbesondere die Ausarbeitung und Ermittlung, die Verhandlung und gegebenenfalls die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und für die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer Geräteabgaben, zum Beispiel auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Der Verband ist beauftragt und ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit der ZPÜ und zuständigen Verwertungsgesellschaften aufzunehmen. Der Verband ist darüber hinaus berechtigt, wirtschaftliche Unternehmen entgeltlich im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu unterstützen.

Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 22.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41526115/urheberrechtspauschale-unzufriedene-hersteller-organisieren-sich/ (abgerufen am 28.05.2013).

Acht deutsche PC-Hersteller haben sich jetzt im ZITCO zusammengeschlossen
Heute haben in Berlin acht PC-Hersteller den Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) gegründet. Ziel ist es, eine Anlaufstelle für die nicht in dem im Dezember gegründeten Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Unternehmen zu bilden und deren Interessen gegenüber der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zu vertreten.

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Die Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über Abgaben auf PCs

Peter Marwan: „Urheberrechtspauschale: Unzufriedene Hersteller organisieren sich“, in: ZDNet.de vom 13.01.2010, unter: http://www.zdnet.de/41525646/die-hintergruende-zur-aktuellen-vereinbarung-ueber-abgaben-auf-pcs/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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