EUGH: Keine Geräteabgabe für illegale Raubkopien — §§ 54 ff. UrhG europarechtswidrig?

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-keine-geraeteabgabe-fuer-illegale-raubkopien-%C2%A7%C2%A7-54-ff-urhg-europarechtswidrig/“, in: KVlegal Online.de vom 28.04.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/eugh-keine-geraeteabgabe-fuer-illegale-raubkopien-%C2%A7%C2%A7-54-ff-urhg-europarechtswidrig/ (abgerufen am 29.04.2014).

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in der Rs. C-435/12, ACI Adam BV u. a. gegen Stichting de Thuiskopie u.a. mit Urteil vom 10. April 2014 entschieden, dass sog. Copyright-Richtlinie, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG nur private Vervielfältigungen von legalen Vorlagen vereinbar sind und als sog. “Privatkopien” kraft Gesetz legalisiert werden können. Nur für solche legalen Vervielfältigungen darf von den jew. Verwertungsgesellschaften ein pauschaler Ausgleich (Geräte- und Leermedienabgaben) verlangt werden; hingegen dürfen ZPÜ und  Verwertungsgesellschaften von den Herstellern und Importeuren entsprechender Geräte (z.B. PCs; Tablets; Mobiltelefone/Smartphones; CD-/DVD-Brenner; MP3- und Videoplayer; CD-/DVD-Rekorder; USB-Sticks; Speicherkarten; Blu Ray-, DVD- CD-Rohlinge; etc.) keine Pauschalvergütung zum Ausgleich rechtswidriger Vervielfältigungen (“Raubkopien”) verlangen, vgl. EuGH, a.a.O., Rz. 28 ff.:

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Public Consultation on the review of the EU copyright rules — Stellungnahme des ZITCO

Dr. Urs Verweyen: „http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/public-consultation-on-the-review-of-the-eu-copyright-rules-stellungnahme-des-zitco/“, in: KVlegal Online.de vom 03.03.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/public-consultation-on-the-review-of-the-eu-copyright-rules-stellungnahme-des-zitco/ (abgerufen am 04.03.2014).

Der ZITCO e.V. hat heute im Rahmen der Public Consultation on the review of the EU copyright rules der Europäischen Kommission zu den Anforderungen an ein modernes europäisches Urheberrecht und insb. zur Frage der Kompensation von Urhebern und Rechteinhabern für Privatkopien Stellung genommen. Ziel der Umfrage ist es, von allen Beteiligten ein umfassendes Bild über die Anforderungen an ein europäisches Urheberrecht zu bekommen.

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Florian Müssig: „Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter“, in: heise online vom 20.02.2010, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Urheberrechtsabgaben-auf-PCs-geht-weiter-936217.html (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen.“

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Was ist der ZItCo

Der ZItCo vertritt die gemeinsamen unternehmerischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Zum Zweck des ZItCo gehört insbesondere die Ausarbeitung und Ermittlung, die Verhandlung und gegebenenfalls die streitige Durchsetzung angemessener, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender und für die Verbandsmitglieder wirtschaftlich tragbarer Geräteabgaben, zum Beispiel auf Personal Computer nach §§ 54 ff. UrhG. Der Verband ist beauftragt und ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit der ZPÜ und zuständigen Verwertungsgesellschaften aufzunehmen. Der Verband ist darüber hinaus berechtigt, wirtschaftliche Unternehmen entgeltlich im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu unterstützen.