ZPÜ wirbt für PC-Gesamtverträge des BITKOM und droht mit Klagen; Nachteile für PC-Hersteller und Importeure

Dr. Urs Verweyen: „ZPÜ wirbt für PC-Gesamtverträge des BITKOM und droht mit Klagen; Nachteile für PC-Hersteller und Importeure“, in: KVlegal Online.de vom 12.02.2014, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/zpue-wirbt-fuer-pc-gesamtvertraege-des-bitkom-u-a-mit-nachteilen-fuer-pc-hersteller-und-importeure/ (abgerufen am 18.02.2014).

Nach Abschluss der neuen Gesamtverträge über die urheberrechtliche Vergütung nach §§ 54 ff. UrhG für Personal Computer (PC) mit den Verbänden BITKOKM und BCH hat die ZPÜ bereits einen entsprechenden Tarif veröffentlicht wonach je PC Abgaben i.H.v. 13,1875EUR für Verbraucher-PC; 4,00 EUR für Business-PC und 10,625 EUR für “kleine” PC (zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%) geschuldet sein sollen. Diese Tarife stellen nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften dar und sind gerichtlich voll überprüfbar,

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BITMi äußert Kritik am Urheberabgabensystem

Pressemitteilung BITMi: „BITMi äußert Kritik am Urheberabgabensystem“, in: Internetpräsenz des BITMi auf bitmi.de vom 12.02.2014, unter: http://www.bitmi.de/php/evewa2.php?menu=019901&newsid=2120 (abgerufen am 27.02.2014).

Aachen / Berlin, 12. Februar 2014 – Ende Januar haben sich die Verbände BITKOM und BCH mit den Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Urheberrechtsabgaben für PCs geeinigt, und einen sogenannten Gesamtvertrag für PCs abgeschlossen. Die rückwirkend ab 2011 geltenden Abgabebeiträge sehen wie folgt aus: Hersteller und Importeure von PCs und Notebooks zahlen 10,55 Euro, für kleinere Netbooks 8,50 Euro und für gewerbliche Rechner 3,20 Euro. Dies gilt allerdings nur für Verbandsmitglieder von BITKOM und BCH. Alle anderen Marktteilnehmer zahlen etwa 20% mehr.

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ZITCO e.V. lehnt Abschluss eines Gesamtvertrags PC mit ZPÜ und Verwertungsgesellschaften ab

Der ZITCO e.V. hat heute der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst mitgeteilt, für die Jahre 2011 ff. keinen Gesamtvertrag über „PC“ abzuschließen. ZITCO e.V. hatte gemeinsam mit anderen Branchenverbänden, u.a. dem BITKOM, mit der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften seit 2008 über einen entsprechenden Gesamtvertrag verhandelt. Dabei konnten jedoch keine Regelungen gefunden werden, die die gesetzlichen Vorgaben der §§ 54 ff. UrhG und die Vorgaben der Rechtsprechung ausreichend berücksichtigen (vgl. u.a. http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-bestatig-abgabefreiheit-geschaftlich-genutzter-gerate/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/846/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/schiedsstelle-keine-pc-abgabe-fur-gewerblich-genutzte-gerate/ und http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/gutachten-prof-dr-eike-ullmann-zu-padawan-urteil-des-eugh-und-gerateabgaben/).
Neben diesen grundsätzlichen Bedenken gegen Abgaben auf PC hält der ZITCO e.V. insb. die von ZPÜ und Verwertungsgesellschaften geforderten Abgabebeträge i.H.v. 10,55 EUR für Verbraucher-PC; 3,20 EUR für Business-PC und 8,50 EUR für „kleine“ PC (jew. einschl. 20% sog. Gesamtvertragsnachlass und zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%) für deutlich überhöht und unangemessen.
Durch diese zusätzlichen Belastungen der hiesigen mittelständischen PC-/ Hardware-Hersteller und Importeure über die gesamte IT-Verwertungskette (Scanner – PC – Drucker; USB-Sticks und Speichermedien; etc.) kommt es zu erheblichen, existenzbedrohenden Wettbewerbsnachteilen ggü. Anbietern im benachbarten Ausland und ggü. den international agierenden Großkonzernen, sowie zu einer massiven Gefährdung von Produktions-Arbeitsplätzen im Inland.
Es ist zu erwarten, dass ZPÜ und Verwertungsgesellschaften nunmehr kurzfristig einen entsprechenden Tarif aufstellen und veröffentlichen werden, und zwar über Abgabenbeträge i.H.v. 13,1875EUR für Verbraucher-PC; 4,00 EUR für Business-PC und 10,625 EUR für „kleine“ PC (zzgl. ggf. MwSt. i.H.v. 7%). ZPÜ und Verwertungsgesellschaften werden sodann erneut versuchen, diese Forderungen in einer Vielzahl von Einzelverfahren gegen solche Unternehmen durchzusetzen, die keinem Gesamtertrag beitreten, ggf. auf dem Gerichtsweg. Derartige Tarife stellen nur eine einseitige Forderung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften dar und sind gerichtlich voll überprüfbar, vgl. http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/).
Der ZITCO e.V. unterstützt für seine Mitglieder Muster-Gerichtsprozesse betreffend die PC-Abgaben sowohl nach „altem“ Recht (Jahre 2002 – 2007), als auch nach „neuem“ Recht (2008 bis heute).
Rechtliche Fragen im Einzelfall richten Sie bitte an RA Dr. Verweyen, KVLEGAL, verweyen@verweyen.legal

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OLG München: Tarife der ZPÜ nur unverbindliche Forderung, voll der gerichtlichen Kontrolle unterworfen

Dr. Urs Verweyen: „OLG München: Tarife der ZPÜ nur unverbindliche Forderung, voll der gerichtlichen Kontrolle unterworfen“, in: KVlegal Online.de vom 02.01.2012, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-einseitig-aufgestellte-tarife-der-zpu-nur-unverbindliche-forderung-voll-der-gerichtlichen-kontrolle-unterworfen/ (abgerufen am 23.01.2014).

Bereits mit Urteil vom 29.4.2010 hatte das OLG München in dem Verfügungsverfahren Az. 6 WG 6/10 – ZItCo e.V. ./. ZPÜ, festgestellt, dass die von ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften einseitig aufgestellten Tarife zu Geräteabgabennach §§ 54 ff. UrhG den betroffenen Unternehmen gegenüber keine verbindliche Wirkung entfalten:

“Einen betragsmäßig durchsetzbaren Anspruch auf Urheberrechtsabgaben gegen die vom Antragssteller [dem ZItCo e.V.] vertretenen Hersteller kann den Antragsgegnerinnen [ZPÜ und VG Wort] nur

  • ein zwischen …

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OLG München: Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig

Dr. Urs Verweyen: „Ausschüttungspraxis der VG Wort rechtswidrig“, in: KVlegal Online.de vom 21.10.2013, unter: http://www.verweyen.legal/geraeteabgaben/olg-munchen-ausschuttungspraxis-der-vg-wort-rechtswidrig/ (abgerufen am 23.05.2013).

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 2492/12, das Urteil des LG München vom 24.5.2012, Az. 7 O 28640/11, weitgehend bestätigt und entschieden, dass die langjährige Praxis VG Wort bei der Verteilung ihrer Einnahmen u.a. aus den Geräteabgaben nach §§ 54 ff. UrhG rechtswidrig ist. Wie andere Verwertungsgesellschaften auch teilt die VG Wort ihre Einnahmen pauschal zwischen Autoren und Verlagen auf und zweigt damit seit langen Jahren je nach Verteilungsplan ca. 50 – 70% der Gelder, die nach den Vorgaben des Urheberrechts allein den Autoren zustehen, teilweise an die Verlage ab. Dies verstößt nach Ansicht der Gerichte gegen das Willkürverbot nach § 7 UrhWahrnG (aus der “Erläuterung” des OLG München zum Urteils; die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor):

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Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt

Christian Fenselau: „Umstrittene PC-Urheberrechtsabgabe gekippt“, in: T-Online.de vom 22.02.2010, unter: http://computer.t-online.de/urheberrecht-olg-muenchen-untersagt-urheberrechtsabgabe-fuer-computer/id_21828162/index (abgerufen am 28.05.2013).

Wie der T-Online-Nachrichtendienst am 22.02.2010 berichtet, ist die umstrittene Urheberrechtsabgabe für Computer vorerst vom Tisch. Das Oberlandesgericht (OLG) München untersagte mit einer einstweiligen Verfügung der Zentrale für private Überspielrechte (ZPÜ), für Computer eine Gebühr zu erheben. Nach Ansicht des Gerichtes gibt es keine verbindlichen Untersuchungen über die tatsächliche Verwendung von PC’s für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Bevor Abgaben erhoben werden könnten, forderte das Gericht eine empirische Untersuchung.

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Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs

Oliver Völker: „Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs“, in: BIG SCREEN vom 21.02.2010, unter: http://www.big-screen.de/deutsch/pages/news/hardware-software/2010_02_21_3635_einstweilige-verfuegung-urheberrechtsabgabe-pcs.php (abgerufen am 28.05.2013).

Einstweilige Verfügung gegen Urheberrechtsabgabe auf PCs: ZPÜ darf keine Urheberrechtsabgabe erheben

Die Auseinandersetzung um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Die im Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) organisierten Gegner der im Januar getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben beim Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung

Peter Marwan: „Oberlandesgericht München bremst PC-Abgabe durch einstweilige Verfügung“, in: ZDNet.de vom 20.02.2010, unter: http://www.zdnet.de/41527662/oberlandesgericht-muenchen-bremst-pc-abgabe-durch-einstweilige-verfuegung/ (abgerufen am 28.05.2013).

Sieben PC-Anbieter haben sich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf eine Urheberpauschale für PCs geeinigt. ZDNet hat nachgefragt, was das für die Verbraucher und den Markt bedeutet – und ist auf ein Wespennest aus Intrigen, Einzelinteressen sowie Nacht- und Nebelaktionen gestoßen.
Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe.

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Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe

Jan-Frederik Timm: „Einstweilige Verfügung gegen PC-Abgabe“, in: computerbase.de vom 20.02.2010, unter: http://www.computerbase.de/news/2010-02/einstweilige-verfuegung-gegen-pc-abgabe/ (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe auf PCs geht weiter. Nachdem sich die Mitglieder des Branchenverbandes Bitkom nicht auf eine gemeinsame Linie gegenüber der ZPÜ einigen konnten und die großen Hersteller daraufhin einen Alleingang versuchten, haben nun auch die Gegner einen eigenen Verband und klagen vor Gericht.“

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Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter

Florian Müssig: „Streit um Urheberrechtsabgaben auf PCs geht weiter“, in: heise online vom 20.02.2010, unter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Urheberrechtsabgaben-auf-PCs-geht-weiter-936217.html (abgerufen am 28.05.2013).

„Der Branchenverband Zitco untersagt der Zentralstelle für private Überspielungsrechte per einstweiliger Verfügung vorerst, einen Tarif für die Abgabe auf PCs aufzustellen.“

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